PKV und Beihilfe
Ausgangsfrage: Ich bin privat- (und beihilfeberechtigt) versichert und benötige eine Psychotherapie. Wie kann ich vorgehen?
Hinweis: Die folgenden Informationen stellen eine allgemeine Orientierung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung der Versicherungs- oder Beihilfebedingungen.
Schritt 1 – PKV-Tarif prüfen
- ✓ Maximale Sitzungsanzahl für einen indizierte Psychotherapie laut Tarifbedingungen pro Jahr bei der PKV erfragen (nicht nur laut telefonischer Auskunft)
- ✓ Erstattungshöhe (Prozentsatz)
- ✓ Hat die PKV ein eigenes Genehmigungsverfahren?
- ✓ Anfordern der PKV-Formulare für Psychotherapie, auch wenn Ihnen telefonisch anderes erklärt wird (oder schließt sich die PKV der Beihilfe an?)
Schritt 2 – Probatorik
- ✓ Erstgespräch und probatorische Sitzungen (meist bis zu 5 Sitzungen)
- ✓ in der Regel sind diese in vielen PKV-Tarifen antragsfrei erstattungsfähig (im Zweifelsfall vorher mit der PKV abklären)
Zusätzlich:
- ✓ Beihilfe: Formulare bei der Beihilfestelle anfordern „Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie“
- ✓ Für PKV und Beihilfe: Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Psychotherapie
- ✓ Für PKV und Beihilfe: Zusätzlich Konsiliarbericht der Ärzt:In (Muster 22)
Schritt 3 – Von der Psychologischen Psychotherapeut:in -> Antrag auf Psychotherapie durch die Psychotherapeut:in oder die Patient:in mit Folgendem:
- Therapeutischer Bericht an den Gutachter
- Konsiliarbericht (Muster 22)
- ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit
- Unterlagen an PKV (und getrennter Versand an die Beihilfe)
Schritt 4 – Bescheid und Therapiebeginn
- Schriftliche Genehmigung der PKV (oder Beihilfe) abwarten, bei Verhaltenstherapie initial häufig orientiert an 45 oder 60 Stunden, abhängig von PKV-Tarif und Beihilferegelung
Wichtige Klarstellung (Beihilfe Niedersachsen)
- Keine generelle 20-Stunden-Begrenzung
- Bis zu 60 Sitzungen Verhaltenstherapie pro Krankheitsfall grundsätzlich beihilfefähig (§ 15 NBhVO)
- In besonderen Fällen weitere Genehmigungen möglich
Wenn die PKV nur 20 Sitzungen pro Jahr übernimmt (die konkrete Kostenverteilung hängt vom individuellen PKV-Tarif ab)- mögliche Folgen:
- Beihilfe zahlt weiter
- PKV-Anteil kann privat zu zahlen sein
Mögliche Überlegungen oder Strategien:
- ✓ Schriftliche Klarstellung von der PKV anfordern: Bitten Sie die PKV um eine schriftliche Bestätigung, ob die Begrenzung auch dann gilt, wenn die Beihilfe nach einem Gutachterverfahren eine Langzeittherapie als medizinisch notwendig anerkannt hat.
- ✓ Medizinische Notwendigkeit deutlich begründen. Manchmal lenken PKVs bei „drohender stationärer Gefährdung“, z.B. wenn die ambulante Therapie die Alternative zum teuren Klinikaufenthalt ist, aus Kulanz ein.
- ✓ Eigenanteil kalkulieren. Rechnen Sie aus, was eine Sitzung bei einer Psychologischen Psychotherapeut:in kostet (GOP: ca. 130 €).
Wenn die PKV 30% nicht übernimmt, wären das ca. 30–40 € Eigenanteil pro Sitzung ab der 21. Stunde. - ✓ Tarifbedingungen genau prüfen, z.B. „20 Sitzungen pro Jahr“ oder „20 Sitzungen, sofern nicht anders vereinbart/begründet“?
