Kosten

Über meine Approbation bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) über das Arztregister (LANR 5137360) eingetragen. Ich behandle Selbstzahler*innen sowie privatversicherte, beihilfe- und heilfürsorgeberechtigte Patient*innen (PKV und Beihilfe).
Für gesetzlich Versicherte besteht grundsätzlich ebenfalls die Möglichkeit einer Behandlung: Da ich keinen Kassensitz habe, erfolgt die Abrechnung in diesem Fall über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Dieses ist gesetzlich geregelt (§ 13 Abs. 3 SGB V) und kann beantragt werden, wenn in angemessener Zeit kein kassengebundener Therapieplatz verfügbar ist. Es ermöglicht somit auch ohne Kassensitz eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung bei qualifizierten psychologischen Psychotherapeut*innen.

Die Kosten richten sich je Kostenträger nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bundespsychotherapeutenkammer:

Übersicht Analogleistungen gemäß Abrechnungsempfehlungen sowie dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab): https://ebm.kbv.de im Kapitel 35


Zur Ihrer Orientierung: Ein psychotherapeutisches Einzelgespräch (ca. 50 Min) kostet aktuell zwischen 100,55€-134,04€.
Zusätzlich fallen Kosten u.a. für Diagnostik, Befundberichte, biographische Anamnese an.


Ein Erstgespräch bzw. eine psychologische Sprechstunde ist ebenfalls bereits kostenpflichtig.
Es kann über die gesetzliche Krankenkasse nicht abgerechnet werden. Gesetzlich versicherte Patient*innen zahlen diese Leistungen daher ebenfalls direkt.